Beraterpflichten im GwG (Schweiz)
Stand: März 2026
Hinweis: Im Zusammenhang mit der Revision des Geldwäschereigesetzes, kurz GwG, können je nach Tätigkeit zusätzliche Anforderungen relevant werden, insbesondere bei transaktionsnahen Beratungsleistungen sowie bei Gründungs- und Verwaltungsdienstleistungen. Ob und in welchem Umfang dies zutrifft, hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Die regulatorische Landschaft für unabhängige Berater in der Schweiz wandelt sich fundamental. Dienstleistungen im Bereich der Gesellschaftsgründungen und Mandatsverwaltung rücken künftig stärker in den Fokus der GwG-Sorgfaltspflichten.
- Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen
- Überprüfung von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung
- Plausibilisierung der Mittelherkunft
- Revisionssichere Dokumentation und Meldewesen
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einordnung ist eine Prüfung des konkreten Einzelfalls erforderlich.
Beraterpflichten im GwG (Schweiz)
Stand: März 2026
Wichtiger Hinweis: Aktuell bestehen im Rahmen der laufenden Revision noch diverse offene Verordnungs- und Praxisfragen, die den zeitlichen Ablauf und die konkrete Auslegung beeinflussen können.
Die regulatorische Landschaft für Berater in der Schweiz wandelt sich fundamental. Mit den neuen Bestimmungen im Geldwäschereigesetz (GwG) rücken Beraterpflichten stärker in das Zentrum der Aufsicht. Eine strukturierte Vorbereitung auf die kommenden Anforderungen ist für die Aufrechterhaltung der Rechtssicherheit unerlässlich.
Neue Regeln für Berater
Verschärfte Sorgfaltspflichten
Die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen rückt massgeblich in den Fokus der Compliance. Berater müssen künftig Transparenz über komplexe Beteiligungsstrukturen herstellen.
- Identifikation wirtschaftlich Berechtigter
- Überprüfung der Mittelherkunft (SoW/SoF)
- Abklärung von Art und Zweck der Geschäftsbeziehung
Lückenlose Dokumentationsstandards
Administrative und operative Prozesse müssen revisionssicher dokumentiert werden, um bei Audits durch die Revisionsstellen oder SROs bestehen zu können.
- Schriftliche Protokollierung aller Abklärungsschritte
- IT-gestützte Compliance-Analysen
- Periodische Kundendossier-Aktualisierung
Voraussichtliche Entwicklungen
Experten gehen davon aus, dass die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bei Dienstleistern des Corporate-Sektors wesentlich restriktiver prüfen werden.
- Intensivierung der periodischen Compliance-Reviews
- Pflicht zum Nachweis der GwG-Fachausbildung
- Etablierung robuster interner Kontrollsysteme (IKS)
Häufige Fragen (FAQ)
Wer untersteht dem GwG in der Schweiz?
Finanzintermediäre sowie Berater, die bei der Gründung, Verwaltung oder Leitung von Sitzgesellschaften oder Trusts mitwirken, unterliegen den Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes.
Nächste Schritte
Sichern Sie Ihre regulatorische Konformität frühzeitig ab und nutzen Sie unsere Fachressourcen für eine fundierte Einordnung.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einordnung ist eine Prüfung des konkreten Einzelfalls erforderlich.
Beraterpflichten im GwG (Schweiz)
Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) wird der regulatorische Rahmen für Berater in der Schweiz neu definiert. Ab 2026 rücken insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung, Führung und Verwaltung von Sitzgesellschaften sowie Trusts in den Fokus der Aufsicht. Beraterinnen und Berater müssen künftig sicherstellen, dass ihre Compliance-Prozesse den verschärften Sorgfaltspflichten entsprechen, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Integrität des Finanzplatzes zu wahren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wer gilt künftig als Finanzintermediär? Unter die neuen Regeln fallen Berater, die gewerbsmässig bei der Gründung von Gesellschaften mitwirken oder als Organ (z.B. Verwaltungsrat) für Sitzgesellschaften agieren.
- Welche Sorgfaltspflichten sind zentral? Die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen, die lückenlose Dokumentation der Mandatsbeziehung sowie die Abklärung der Mittelherkunft bei erhöhten Risiken.
- Wann muss die Meldung an die MROS erfolgen? Sobald ein begründeter Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, der durch eigene Abklärungen nicht ausgeräumt werden kann.
NÄCHSTE SCHRITTE
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einordnung ist eine Prüfung des konkreten Einzelfalls erforderlich.
Beraterpflichten im GwG (Schweiz)
Die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) markiert eine wesentliche Verschärfung für Schweizer Berater. Wer künftig spezifische Dienstleistungen wie Gesellschaftsgründungen oder die Verwaltung von Sitzgesellschaften erbringt, unterliegt strengen Sorgfaltspflichten und einer verstärkten Aufsicht durch die SRO.
FAQ & Handlungsempfehlungen
Wer unterliegt künftig dem revidierten GwG?
Berater, die bei der Gründung, Verwaltung oder dem Betrieb von Sitzgesellschaften und Trusts mitwirken, werden künftig verstärkt als Finanzintermediäre eingestuft und müssen GwG-Konformität sicherstellen.
Welche neuen Sorgfaltspflichten müssen beachtet werden?
Zentral sind die lückenlose Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen, die Plausibilisierung der Mittelherkunft (Source of Wealth) sowie die revisionssichere Dokumentation aller Abklärungsschritte.
Ist ein Anschluss an eine SRO zwingend erforderlich?
Ja, Berater im Anwendungsbereich des GwG müssen sich einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) um ihre Tätigkeit rechtssicher auszuüben.
Nächste Schritte
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einordnung ist eine Prüfung des konkreten Einzelfalls erforderlich.
Beraterpflichten im GwG (Schweiz)
Die regulatorischen Anforderungen an Berater in der Schweiz werden mit der aktuellen Revision massgeblich verschärft. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Pflichten ist für eine rechtskonforme Tätigkeit unerlässlich.
Nächste Schritte
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Berater sind neu vom GwG betroffen? Berater, die massgeblich an der Gründung oder Verwaltung von Gesellschaften mitwirken.
- Wann treten die neuen Regeln in Kraft? Die Umsetzung der revidierten Bestimmungen wird voraussichtlich im Jahr 2026 abgeschlossen sein.
- Ist ein SRO-Anschluss zwingend? Ja, für alle als Finanzintermediäre eingestuften Personen und Unternehmen ist dies eine gesetzliche Anforderung.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einordnung ist eine Prüfung des konkreten Einzelfalls erforderlich.