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Unverbindlicher GwG-Selbstcheck
Prüfen Sie anhand weniger Fragen, ob einzelne Tätigkeiten Ihres Unternehmens nach dem ab 1. Oktober 2026 geltenden Beraterregime näher abgeklärt werden sollten.
Der Selbstcheck dient ausschliesslich einer ersten Orientierung. Er stellt keine Rechtsberatung, keine verbindliche Unterstellungsbeurteilung und keinen Entscheid über eine SRO-Anschlusspflicht dar.
Für eine zuverlässige Beurteilung sind die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten, der konkrete Mandatsbezug, die Berufsmässigkeit, mögliche Ausnahmen und eine bereits bestehende Aufsicht zu prüfen.
Dauer: ungefähr 3 Minuten
Selbstcheck
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