GwG-Reform April 2026: Warum der SRO-Anschluss für Berater und Treuhänder jetzt näher rückt
- Redaktion sro-anschluss.ch
- 5. Apr.
- 4 Min. Lesezeit
Die Diskussion um den SRO-Anschluss ist in der Praxis angekommen. Dieses Update zeigt, warum Berater und Treuhänder ihr Tätigkeitsprofil jetzt genauer prüfen sollten.

Stand: 5. April 2026
Wer das Thema GwG-Reform bisher als fernes Regulierungsvorhaben betrachtet hat, sollte jetzt genauer hinschauen. Denn in den letzten 30 Tagen hat sich eines deutlich abgezeichnet: Die Frage des SRO-Anschlusses für bestimmte Beratungs- und Treuhandtätigkeiten verschiebt sich von der Grundsatzdiskussion in Richtung praktische Umsetzung.
Wichtig ist dabei eine erste Klarstellung: Es geht nicht darum, dass automatisch alle Berater und alle Treuhänder neu einer SRO beitreten müssten. Entscheidend bleibt die konkret ausgeübte Tätigkeit. Genau diese Unterscheidung wird jetzt aber für viele Unternehmen plötzlich sehr relevant.
Was sich in den letzten 30 Tagen verdichtet hat :
Anfang März wurde sichtbar, dass sich die Diskussion nicht mehr nur um die politische Idee dreht, sondern um konkrete Aufsichtslösungen und die praktische Organisation der künftigen Umsetzung.
Mitte März verdichtete sich der Eindruck, dass die Bekämpfung von Geldwäscherei politisch weiter priorisiert wird und die neuen Instrumente nun konsequent in Richtung Vollzug gedacht werden.
Ende März verlagerte sich der Fokus nochmals stärker auf die Praxis: weniger Grundsatzdebatte, mehr Vorbereitung. Genau das ist meist der Moment, in dem aus einem regulatorischen Thema ein operatives Thema wird.
Für Berater und Treuhänder ist das ein klares Signal. Wer betroffen sein könnte, sollte sich nicht erst dann mit dem Thema befassen, wenn Fristen definitiv laufen.
Nicht die Berufsbezeichnung entscheidet, sondern das Tätigkeitsprofil
Der häufigste Denkfehler in der Praxis lautet: Ich bin doch „nur“ Berater oder „klassischer“ Treuhänder, also dürfte das Thema mich nicht direkt betreffen.
So einfach ist es gerade nicht.
Massgeblich ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern die Frage, welche Leistungen tatsächlich erbracht werden. Je näher eine Tätigkeit an Transaktionen, Gesellschaftsstrukturen, wirtschaftlich berechtigten Personen oder organisatorischen Funktionen rund um juristische Personen liegt, desto eher kann eine GwG-Relevanz in Betracht kommen.
Besonders sensibel sind nach heutigem Stand vor allem Konstellationen rund um Immobilientransaktionen, strukturierende Tätigkeiten bei Gesellschaften, bestimmte Verwaltungs- und Domizilleistungen sowie andere Mandate, bei denen die Beratung nicht rein abstrakt bleibt, sondern in die konkrete Vorbereitung oder Begleitung von Vorgängen hineinreicht.
Warum das Thema gerade für Treuhänder brisant ist
Treuhänder bewegen sich oft an einer Schnittstelle, die regulatorisch besonders interessant ist. Einerseits gibt es klassische Leistungen wie Buchhaltung, Abschluss, Lohnadministration oder allgemeine Verwaltung. Andererseits gibt es Mandate, bei denen Strukturierung, Mitwirkung, Organisation oder Transaktionsnähe eine grössere Rolle spielen. Genau in diesem Übergangsbereich entstehen die heiklen Fragen. Deshalb wäre es zu einfach, pauschal zu sagen, die ganze Treuhandbranche werde automatisch neu erfasst. Ebenso falsch wäre aber die Annahme, Treuhandunternehmen seien vom Thema grundsätzlich nicht betroffen. In der Praxis entscheidet der konkrete Zuschnitt des Mandats.
Warum frühe Vorbereitung jetzt der klügere Weg ist
Regulatorische Themen kippen oft in einem einzigen Schritt von „interessant“ zu „dringend“. Wer dann erst beginnt, die eigenen Leistungen zu analysieren, interne Verantwortlichkeiten zu klären und Dokumentationswege aufzubauen, arbeitet fast immer unter unnötigem Zeitdruck.
Der klügere Weg ist deshalb eine ruhige Vorprüfung.
Wer heute sauber erfasst, welche Mandate im eigenen Haus tatsächlich bestehen, welche Leistungen transaktionsnah oder strukturierungsnah sind und wo organisatorische Verantwortung liegt, schafft sich einen deutlichen Vorsprung. Selbst wenn einzelne Details der späteren Umsetzung noch konkretisiert werden, bleibt diese Vorarbeit wertvoll.
Was jetzt sinnvoll geprüft werden kann
Für viele Beratungs- und Treuhandunternehmen reichen zunächst vier einfache Fragen:
Welche Dienstleistungen werden heute tatsächlich erbracht – nicht auf dem Papier, sondern in der gelebten Praxis?
Gibt es Mandate mit Nähe zu Immobilientransaktionen, Gesellschaftsgründungen, Strukturierungen, Verwaltungsfunktionen oder ähnlichen Konstellationen?
Sind interne Prozesse, Zuständigkeiten und Dokumentationswege bereits so organisiert, dass zusätzliche Sorgfaltspflichten notfalls rasch integriert werden könnten?
Ist intern klar, wer das Thema regulatorisch verantwortet, wenn sich die Anforderungen konkretisieren?
Wer diese Fragen ehrlich beantwortet, erkennt meist schnell, ob das Thema vorerst nur beobachtet werden sollte oder ob eine vertiefte Prüfung angezeigt ist.
Was sich beim Zeitrahmen abzeichnet
Nach heutigem öffentlichen Stand ist die Richtung klar, während bei der praktischen Umsetzung noch nicht jedes Detail endgültig feststeht. Gerade deshalb lohnt es sich, den Blick nicht nur auf das formelle Inkrafttreten zu richten, sondern auf die Vorbereitungsphase davor. Denn die Erfahrung zeigt: Wer sich erst mit Beginn einer neuen Regelung orientiert, ist bereits spät dran. Wer dagegen vorher Klarheit über das eigene Tätigkeitsprofil gewinnt, kann deutlich ruhiger reagieren.
Fazit: Der SRO-Anschluss wird konkreter, aber nicht pauschal
Die letzten 30 Tage haben vor allem eines gezeigt: Die Diskussion rund um den SRO-Anschluss für Berater und Treuhänder ist spürbar konkreter geworden. Nicht weil plötzlich alle automatisch betroffen wären, sondern weil die Umsetzung näher rückt und die Praxis beginnt, sich darauf einzustellen.
Für Unternehmen im Beratungs- und Treuhandumfeld ist jetzt der richtige Zeitpunkt, nüchtern und ohne Alarmismus hinzuschauen. Nicht die Visitenkarte entscheidet, sondern die tatsächliche Tätigkeit. Genau dort liegt der Schlüssel.
Wer früh prüft, gewinnt Handlungsspielraum.
FAQ
Gilt der SRO-Anschluss ab 2026 automatisch für alle Berater?
Nein. Nach heutigem Stand kommt es nicht auf die Berufsbezeichnung an, sondern auf die konkret ausgeübten Tätigkeiten und den jeweiligen Einzelfall.
Sind alle Treuhänder von der GwG-Reform gleich betroffen?
Nein. Klassische Treuhanddienstleistungen sind nicht automatisch gleich zu behandeln wie transaktionsnahe oder strukturierende Mandate. Entscheidend bleibt das tatsächliche Tätigkeitsprofil.
Sollte man schon jetzt etwas unternehmen, obwohl noch nicht alles abschliessend geregelt ist?
Ja, eine interne Vorprüfung ist sinnvoll. Wer Leistungen, Verantwortlichkeiten und Dokumentationswege früh strukturiert, kann spätere Anpassungen deutlich effizienter umsetzen.
Hinweis:
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob im konkreten Einzelfall eine GwG-Unterstellung oder ein SRO-Anschluss in Betracht kommt, hängt von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und den konkreten Umständen ab.


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