Neue Regeln zum Transparenzregistergesetz und zur Geldwäschereigesetzgebung in der Schweiz
- Redaktion sro-anschluss.ch
- 12. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 7. Juli
Einführung in die neuen Regelungen
Der Bundesrat hat heute die neuen Regeln zum Transparenzregistergesetz und zur Geldwäschereigesetzgebung veröffentlicht. Im Zentrum stehen das neue Transparenzregister für wirtschaftlich berechtigte Personen sowie neue Beraterpflichten bei bestimmten risikobehafteten Tätigkeiten. Für Unternehmen, Treuhänder, Immobilienakteure und Berater kann dadurch auch die Frage relevant werden, ob ein SRO-Anschluss geprüft werden sollte. Die wichtigsten Punkte fassen wir nachfolgend kurz und praxisnah zusammen.
Hintergrund der neuen Regelungen
Am 1. Oktober 2026 treten in der Schweiz neue Regeln zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in Kraft. Im Zentrum stehen das neue Transparenzregistergesetz sowie Änderungen im Geldwäschereigesetz. Für Unternehmen, Treuhänder, Berater, Immobilienakteure und weitere Dienstleister lohnt sich deshalb eine frühzeitige Prüfung der eigenen Situation.
Das Transparenzregister soll Informationen über wirtschaftlich berechtigte Personen von Rechtseinheiten erfassen. Gemeint sind natürliche Personen, die eine Rechtseinheit letztlich kontrollieren, zum Beispiel über Beteiligungen, Stimmrechte oder andere Formen der Kontrolle. Das Register ist nicht öffentlich zugänglich, kann aber von bestimmten Behörden sowie von Finanzintermediären und unterstellten Beraterinnen und Beratern im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten genutzt werden.
Bedeutung der neuen Regelungen für Unternehmen
Für viele Unternehmen bedeutet das: Beteiligungs- und Kontrollstrukturen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Besonders bei Holdingstrukturen, Treuhandverhältnissen, ausländischen Rechtseinheiten oder komplexeren Beteiligungen kann eine frühzeitige Vorbereitung sinnvoll sein.
Neben dem Transparenzregister bringt die Revision auch neue Beraterpflichten. Bestimmte berufsmässige Beratungstätigkeiten mit Bezug zu risikobehafteten Transaktionen können künftig unter das Geldwäschereigesetz fallen. Relevant sein können je nach Tätigkeit unter anderem Beratungen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften, Gesellschaftsgründungen, Strukturierungen oder bestimmten Transaktionen.
Relevanz der Beraterpflichten
Wichtig ist dabei: Entscheidend ist nicht allein die Berufsbezeichnung, sondern die konkrete Tätigkeit. Treuhänder, Unternehmensberater, Immobilienvermittler, Anwälte, Notare oder Corporate-Service-Anbieter sollten deshalb prüfen, ob ihre Leistungen unter die neuen Regeln fallen könnten.
Wenn eine Tätigkeit unter die neuen Beraterpflichten fällt, kann auch ein Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation, kurz SRO, relevant werden. Eine SRO überwacht die Einhaltung geldwäschereirechtlicher Pflichten bei den angeschlossenen Mitgliedern. Dazu gehören je nach Konstellation organisatorische Massnahmen, die Identifikation der Vertragspartei, Abklärungen zur wirtschaftlich berechtigten Person und eine angemessene Dokumentation.
Übergangsfristen und bestehende Berater
Bestehende Beraterinnen und Berater, die am 1. Oktober 2026 bereits eine erfasste Tätigkeit ausüben, sollten die Übergangsfristen im Blick behalten. Auch bereits GwG-unterstellte Finanzintermediäre sollten prüfen, ob zusätzliche Beratungstätigkeiten gemeldet oder intern neu eingeordnet werden müssen.
Praktische Standortbestimmung
Für die Praxis empfiehlt sich eine einfache Standortbestimmung:
Welche Dienstleistungen werden erbracht?
Haben diese Dienstleistungen Bezug zu Transaktionen oder Rechtseinheiten?
Werden wirtschaftlich berechtigte Personen bereits sauber dokumentiert?
Besteht ein möglicher Bedarf für einen SRO-Anschluss?
Sind interne Prozesse, Vorlagen und Zuständigkeiten vorbereitet?
Fazit
Das Transparenzregistergesetz ist damit nicht nur ein Registerthema. Es verbindet Transparenzpflichten für Rechtseinheiten mit neuen Anforderungen an bestimmte Beraterinnen und Berater. Wer rechtzeitig prüft, kann unnötigen Aufwand vermeiden und die Umsetzung strukturiert vorbereiten.
SRO-Anschluss.ch unterstützt bei der Einschätzung, ob ein SRO-Anschluss relevant sein kann, und begleitet Unternehmen und Dienstleister bei der Vorbereitung auf die neuen Anforderungen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.



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